Auf wackeligen Beinen

kl_45_46Die größte Kitesurf-Veranstaltung der Welt findet 2015 bereits zum zehnten Mal am Strand von St. Peter-Ording statt. Doch die Zukunft des Megaevents steht auf Messers Schneide. Nur wenn sich alle Besucher auf die besondere Schutzwürdigkeit des Austragungsortes besinnen, wird St. Peter-Ording auch zukünftig Gastgeber für diese einzigartige Veranstaltung sein können.

Mit mehr als 200.000 Zuschauern, 122 Wettkämpfern aus 26 Nationen und mehr als 2.000 aktiven Kitern, die
das kostenlose Testangebot im Kitelife Village wahrgenommen haben, hat die weltweit größte Kitesurf-Veranstaltung im vergangenen Jahr wieder alle Rekorde gebrochen. Ganz zur Freude aller Beteiligten, wie man meinen sollte. Doch hinter den Kulissen waren in den vergange-
nen Monaten enorme Anstrengungen nötig,
um diesen Megaevent auch 2015 wieder auf
der Eiderstedt-Halbinsel stattfinden lassen zu können. Erst im Februar diesen Jahres konnte eine Einigung zwischen der veranstaltenden Agentur Act Agency, der Gemeinde und der Tourismus- Zentrale St. Peter-Ording sowie der Verwaltung des Nationalparks Wattenmeer/LKN als verantwortliche Instanzen erzielt werden, die vorerst für ein Jahr gilt.

www.hoch-zwei.netHintergrund der immer schwerer zu erlangenden Genehmigung ist die besondere Schutzwürdigkeit des Austragungsortes. Der größte Kitesurfevent
der Welt findet bei uns in einem Nationalpark und von der UNESCO ausgezeichneten Naturschutzraum statt, mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer. Aufgrund der Einmaligkeit des Veranstaltungsortes gelten auch im Rahmen des Kitesurf World Cups besondere Verhaltensregeln. Dass eine Veranstal- tung dieser Art und Größe überhaupt am Ordinger Strand stattfinden kann und von allen Beteiligten ermöglicht wird, ist in dieser Form einzigartig und ein sehr großer Kompromiss zwischen Naturschutz und Freizeitaktivität. Dieser Kompromiss ist nur möglich, wenn sich alle Beteiligten an klare Spielregeln halten. Dies gilt für den Veranstalter Act Agency, die Gemeinde und die Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording sowie alle Aussteller, Teilnehmer, Sportler und Gäste.

Weder von Seite der Nationalparkverwaltung noch der Gemeinde St. Peter-Ording wird gezielt versucht die Veranstaltung zu unterbinden, ganz im Gegenteil. Alle Personen, die an den entsprechenden Gremien beteiligt sind, haben großes Interesse den Kitesurf World Cup in St. Peter-Ording zu erhalten, doch auch sie müssen sich an die Vorschriften halten – und noch viel wichtiger: auch deren Einhaltung kontrollieren.

www.hoch-zwei.netZu den größten Problemen sind vor dem Hintergrund der Naturschutz-Regularien in den vergangenen Jahren die Übernachtungssituation am Strand und die damit verbundenen, nicht genehmigten privaten Partyveranstaltungen geworden. Trotz Sondergenehmigung für das zeitlich befristete Strandparken am Ordinger Strand ist es auch während des World Cups nicht gestattet, am Strand zu campieren oder in dort geparkten Fahrzeugen zu übernachten, zu grillen oder laute Musik zu spielen (siehe Infos weiter unten). Daran wird sich 2015 und auch in den folgenden Jahren nichts ändern. Neben den aus dem wilden Campieren meist resultierenden Ruhestörungen und der enormen Verschmutzung des Strandes, die ein Dorn im Auge der verantwortlichen Instanzen, Einwohner und Gäste St. Peter-Ordings sind, kollidiert die Nichtbeachtung dieses Verbots mit den Vorgaben des Landesnaturschutz- sowie des Nationalparkgesetzes. Der Veranstalter Act Agency, die Gemeinde und die Tourismus- Zentrale St. Peter-Ording sowie die Verwaltung des Nationalparks Wattenmeer/LKN sind intensiv dabei, konkrete, neue Maßnahmen im Rahmen des Events zu erarbeiten, um die ausufernde Problematik am Strand in den Griff zu bekom- men und den Fokus wieder auf das Sportevent der Extraklasse zu lenken. Dazu zählt auch die Bemühung um die Bereitstellung zusätzlicher Flächen für Camper außerhalb des Nationalparks. Allerdings gilt generell: Die Verantwortung für das eigene Handeln liegt bei jedem einzelnen Besucher. Hiermit steht und fällt auch die Entscheidung für eine Fortführung des Kitesurf World Cups an diesem einzigartigen Strand!

www.hoch-zwei.netVom 21. bis 30. August 2015 wird St. Peter-Ording durch den einzigen World Cup in Deutschland erneut für zehn Tage zum Nabel der Kitesurfwelt. Gleichzeitig wird die Veranstaltung unter inten- siver Beobachtung stehen. Privat organisierte Partys, Ruhestörungen, Übernachtungen auf dem Strand und die Verschmutzung des Natio- nalparks werden dazu führen, dass wir diesen einzigartigen Event 2016 wohl nicht mehr auf der Eiderstedt-Halbinsel genießen dürfen. Daher sind alle Besucher mehr denn je zuvor angehalten, sich an die geltenden Vorschriften zu halten, denn nur so wird das zehnjährige Jubiläum nicht gleichzeitig auch zu einer Abschlussveranstaltung werden.

 

Infos St. Peter-Ording

VERHALTENSREGELN IN ST. PETER-ORDING

Dieser Auszug aus den Regularien fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die als Spielregeln dafür verstanden werden können, damit der Kitesurf World Cup auch 2016 wieder in St. Peter-Ording stattfinden kann.

LANDESNATURSCHUTZGESETZ (LNATSCHG): Nach § 32 LNatSchG zum Gemeingebrauch des Meeresstrandes darf man am Strand u.a. Baden, Spazierengehen. Allerdings ist es nach
§ 33 LNatSchG grundsätzlich verboten, den Meeresstrand zu befahren oder dort zu zelten bzw. dort Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen.

NATIONALPARKGESETZ (NPG): Darüber hinaus ist es nach § 5 NPG verboten, wildlebende Tiere durch Lärm oder anderweitig zu beunruhigen sowie Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte zu Übernachtungszwecken aufzustellen.

EINRÄUMUNG EINES SONDERNUTZUNGS- RECHTS: Eine vertragliche Sondernutzung des Meeresstrandes in St. Peter-Ording ermöglicht unter Einhaltung wichtiger Regeln ausnahmsweise die Strandnutzung in dieser besonderen Naturlandschaft sowie das Strandparken auf ausgewiesenen Flächen:

Zeitraum: 15.03.-31.10. jeden Jahres täglich von 7.30 bis 22.30 Uhr

Gewichtsbegrenzung: Fahrzeuge < 3,5t, bzw. < 2,8t für Lw und Busse

Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h; es gilt die StVO

Gemäß der gesetzlichen Grundlage besteht ein absolutes Nachtpark- und Übernachtungsverbot sowie ein Fahrverbot außerhalb der ausgewiesenen Parkplatzflächen. Die Gemeinde hat das Hausrecht am Meeresstrand von St. Peter-Ording und muss Verstöße gegen die vorgenannten Regelungen mit Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren ahnden. Weitere Informationen und Unterlagen zum Nationalpark und dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer unter www.nationalpark-wattenmeer.de/sh/nationalpark

KONTAKTADRESSEN FÜR UNTERKÜNFTE UND CAMPINGPLÄTZE IN UND UM
ST. PETER-ORDING:
 
Zimmer- und Appartementvermittlung der Tourismus-Zentrale

Buchungshotline: +49 4863 999155

E-Mail: info@tz-spo.de

Onlinebuchung: www.st-peter-ording.de

Das aktuelle Gastgeberverzeichnis: www.st-peter-ording.de/prospekte-und-downloads.html

ÜBERSICHT DER CAMPINGPLÄTZE IN ST. PETER-ORDING:

 

CAMPINGPLÄTZE IN DER UMGEBUNG: